Wohnen und Verkehr

Öffentliche Verkehrsmittel in Wien

Der öffentliche Verkehr der Stadt Wien (Wiener Linien) umfasst: U-Bahnen, Busse, Straßenbahnen und S-Bahnen. 

Für die Nutzung der Wiener Linien gilt, dass Vertriebene mit dem "Erstankunft Ukraine-Ticket" der ÖBB (24 Stunden gültig) auch eine Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln – beispielsweise vom Bahnhof zu einem Notquartier – wahrnehmen können. 

Für weitere notwendige Fahrten werden in den Wiener Notquartieren und im Ankunftszentrum Einzelfahrscheine ausgegeben (etwa für Arztbesuche oder für die Fahrt vom Notquartier in ein Grundversorgungsquartier). 
 

Rückerstattung von Ticket-Kosten

Wenn Sie Leistungen der Grundversorgung beziehen, werden im Rahmen der Grundversorgung Kosten für bestimmte Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln übernommen: 

  • Fahrten zu Ladungen (Behörde, Gericht) 
  • Fahrten im Zuge von Überstellungen (z.B. Wechsel von Quartier des Bundes in ein Grundversorgungsquartier der Länder)
  • Notwendige Fahrten zu Ärzt*innen oder ins Krankenhaus
  • Begleitung einer/s Minderjährigen zu medizinischen Behandlungen durch eine obsorgeberechtigte Begleitperson
  • Begleitung einer/s Minderjährigen für den verpflichtenden Kindergartenbesuch (für alle Kinder, die vor dem 1. September eines Jahres 5 Jahre alt werden) durch eine obsorgeberechtigte Begleitperson, wenn kein Kindergarten-Transport zur Verfügung steht
Für die Kostenrückerstattung, müssen Sie folgende Belege vorlegen:
  • Ladung, Zeitbestätigung von Ärzt*in/Krankenhaus oder Bestätigung des Kindergartenbesuchs
  • Ticket
  • Rechnung
Die Kostenrückerstattung erfolgt entweder direkt in Ihrem Grundversorgungs-Quartier oder bei einem Termin in der Servicestelle.
 

Ticket-Arten

Sie brauchen für jede Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel in Wien ein gültiges Ticket. Kinder bis 6 Jahre brauchen kein Ticket. Schüler*innen von anspruchsberechtigten Schulen haben Anspruch auf Schülerfreifahrt. Das heißt sie haben Anspruch auf die günstigen Jugendtickets (für die Fahrt zwischen Schule und Zuhause für 1 Jahr um 19,60 Euro) bzw. TOP-Jugendtickets (1 Jahr lang in Wien, Niederösterreich und Burgenland alle öffentlichen Verkehrsmittel nutzen um 79 Euro).

Hunde benötigen ein ermäßigtes Einzelticket. Mit der Jahreskarte ist die kostenlose Mitnahme von einem Hund bzw. einem Fahrrad inkludiert.

Tickets werden nicht beim Einsteigen in öffentliche Verkehrsmittel kontrolliert. Fallweise erfolgen stichprobenartige Kontrollen.

Es gibt Bei Einzelfahrten gilt das Ticket ab der Entwertung für 1 Fahrt in 1 Fahrtrichtung. Dabei können Sie beliebig oft umsteigen. Sie dürfen die Fahrt aber nicht unterbrechen.
 

Ticket-Kauf

Einzelkarten und Zeitkarten können Sie kaufen  

Ermäßigungen

Für Kinder, Jugendliche und Senior*innen gibt es Ermäßigungen. Personen ab 65 Jahren können die Einzelkarten für 2 Fahrten zum Seniorentarif lösen. Auch die Jahreskarte können Senior*innen zu einem ermäßigten Preis erwerben.
 

App WienMobil

Mit der App WienMobil kann man die Route von einem Punkt in der Stadt zu einem anderen planen, die nächstgelegene Haltestelle finden und den Fahrplan abrufen. Mit der App WienMobil können Sie auch Ihr Ticket unterwegs kaufen. Es wird dann in der App angezeigt. Die Bezahlung erfolgt mittels Kreditkarte.

ÖBB-Züge

Von der ÖBB gibt es das "Erstankunft Ukraine-Ticket", das allen Menschen mit ukrainischem Reisepass ausgestellt wird, die aus der Ukraine kommend über die Grenzen Tschechiens, der Slowakei und Ungarns einreisen. Dieses Ticket gilt 24 Stunden ab der Ausstellung für eine Fahrt mit Ziel in Österreich oder zu den Grenzbahnhöfen in Richtung Deutschland, Schweiz oder Italien in der 2. Klasse der ÖBB-Züge. 

Ukrainer*innen, die sich bereits in Österreich aufhalten, müssen für die Züge der ÖBB Tickets kaufen.

Auto parken in Wien

Generell ist das Parken eines Autos in Wien nur mit Parkschein oder Parkpickerl erlaubt.
 

Parkpickerl

Das Parkpickerl berechtigt Bewohner*innen zum Parken in dem Bezirk, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben. Bei Ummeldung des Hauptwohnsitzes muss auch das Parkpickerl umgemeldet werden.

Parkpickerl können online (Handbuch Parkpickerl-Online-Antrag) oder persönlich am Magistratischen Bezirksamt (nur mit Termin) beantragt werden. Die Kosten betragen € 10 pro Monat zuzüglich Verwaltungsabgaben.

Die Voraussetzung für die neuerliche Beantragung eines Parkpickerls (nach 1 Jahr) ist, dass vor Ablauf eines Jahres ein neuerlicher Grenzübertritt erfolgt ist. Dies müssen Sie mittels eidesstaatlicher Erklärung bestätigen.
Die eidesstattliche Erklärung hat folgenden Inhalt: „Ich erkläre eidesstattlich, dass das Fahrzeug mit dem Kennzeichen ___________________ am __________________ (Datum) letztmalig nach Österreich eingeführt wurde.“ 
Diese eidesstattliche Erklärung müssen Sie bei einem Online-Antrag hochladen oder beim persönlichen Termin am Magistratischen Bezirksamt abgeben.


Parkscheine

  • Parkscheine können Sie in Trafiken, Tankstellen, Postfilialen und an Zigarettenautomaten kaufen. 
  • Elektronische Parkscheine können Sie in der App Handyparken kaufen.
Kostenpflichtige Parkgaragen
 

Zulassung und Führerschein

Nach Ablauf eines Jahres müssten nach aktueller Rechtslage die Fahrzeuge von aus der Ukraine vertriebenen Menschen in Österreich angemeldet werden. Für ukrainische Fahrzeuge hat das Klimaschutzministeriums dazu folgendes präzisiert: Ist vor Ablauf eines Jahres ein Grenzübertritt erfolgt, fängt mit dem Datum des Übertritts die Ein-Jahres-Frist von neuem zu laufen an. Ist also ein Grenzübertritt mit dem Fahrzeug erfolgt, ist eine Neuzulassung des Fahrzeugs in Österreich nicht erforderlich.

Auch der ukrainische Führerschein von aus der Ukraine vertriebenen Menschen bleibt weiterhin gültig. Weitere Informationen für ukrainische Kraftfahrzeugbesitzer*innen in Österreich finden Sie auf der Website des ÖAMTC.
 

Unterkünfte

Wenn Sie eine Unterkunft in Wien suchen, wenden Sie sich das Ankunftszentrum Wien.

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen müssen in Wien keine Ortstaxe (Abgabe für die entgeltliche Unterkunft) zahlen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Meldung eines Wohnsitzes in Wien

Jede Person, die nach Wien kommt und eine Wohnung/Zimmer in einer Wohnung bezieht, muss sich beim Meldeservice der Stadt Wien anmelden.
Sind Sie aus der Ukraine geflüchtet, können Sie ohne Termin zu den Stellen des Meldeservice kommen.
In Wien können Sie sich bei jedem Meldeservice anmelden, egal in welchem Bezirk Sie wohnen.

Haben Sie bereits eine Wohnung/Unterkunft z. B. bei Verwandten, Bekannten bezogen, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen an der neuen Adresse anmelden. Das müssen Sie zu Ihrer Anmeldung mitbringen: 


Haben Sie einen zeitweiligen Wohnplatz in einem Hotel, Notquartier, einer Pension gefunden, müssen Sie sich bei Ihrem*Ihrer Unterkunftgeber*in anmelden. Falls Sie in eine private Wohnung/ Unterkunft umziehen, müssen Sie sich binnen 3 Tagen beim Meldeservice der Stadt Wien anmelden (siehe oben).

Nur mit einer Anmeldung beim Meldeservice der Stadt Wien ist sichergestellt, dass Ihnen der „Ausweis für Vertriebene“ zugeschickt werden kann.